Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Gemeindeaufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Abfallbewirtschaftung, Kindergarten, Schulausspeisung, Nachmittagsbetreuung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe und Biomüllcontainer.