Vademecum - der digitale Bauakt

Das Dokument erklärt die Regeln für die digitale Einreichung von Bauanträgen

Themen

Beschreibung

Ab dem 1. Juli 2020 müssen alle Bauanträge und Dokumente digital eingereicht und elektronisch unterschrieben werden.
Es gibt genaue Vorgaben, wie die Dokumente benannt und formatiert werden müssen.
Techniker können im Namen der Antragsteller digitale Unterschriften leisten, wenn sie eine spezielle Vollmacht haben.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.09.2020

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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2025, 09:33 Uhr

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